Eintritt in die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich

Sie haben den Wunsch, in die Evangelisch-reformierte Kirche einzutreten? Das freut uns sehr.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Haben Sie Fragen zum Eintritt / Übertritt in die Evangelisch-reformierte Kirche? Dann melden Sie sich doch bei unsere Pfarrperson.
  • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses, persönlich unterschrieben, an unser Sekretariat.
  • Unsere Pfarrperson wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Formalitäten in die Wege leiten.
  • Sobald der Kirchenrat Ihre Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche bestätigt hat, werden die zuständigen Stellen (z.B. Einwohnerkontrolle, Steuerbehörde) durch das Sekretariat informiert.
  • Die zuständige Pfarrperson nimmt mit Ihnen Kontakt auf, wenn der Eintritt / Übertritt durch den Kirchenrat genehmigt wurde.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wir freuen uns, Sie bald als Gemeindemitglied willkommen zu heissen!

Austritt aus der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich

Sie befassen sich mit dem Gedanken, aus der Evangelsich-reformierten Landeskirche auszutreten. Wir bedauern dies sehr - respektieren jedoch Ihren Wunsch.

Oft erfolgen aber Kirchenaustritte spontan und die betreffenden Personen sind sich nicht über die Folgen im Klaren. Sie verzichten damit nämlich auf landeskirchliche Dienstleistungen. Aus diesem Grunde stellen die meisten Kirchgemeinden Rechnung für später beanspruchte Leistungen, z.B. Unterricht für Kinder, Abdankung usw. Wir bitten Sie, sich einen möglichen Kirchenaustritt gut zu überlegen und mit unserer Pfarrperson zu besprechen. Ein Kirchenaustritt muss schriftlich erfolgen und wird von der Kirchenpflege genehmigt und später bestätigt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Pfarrperson sowie das Sekretariat gerne zur Verfügung.


Wieso bezahlen eigentlich "juristische Personen" Kirchensteuern?
Die Kirchen leisten durch ihr kulturelles, Gottesdienst- und Bildungsprogramm, durch Seelsorge und diakonische Dienste sowie den Unterricht einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft. Damit bieten sie auch Menschen am Ort und in Firmen Hilfe und unterstützen sie. Sie nehmen oft auch eine Vermittlungsfunktion (Mediation) ein. Daher hat der Kantonsrat sich auch erneut dagegen ausgesprochen, dass Firmen von Kirchensteuern befreit werden.

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Stammheim
Oberdorf 13
8476 Unterstammheim
Tel052 745 11 59
E-Mailsekretariat@kirche-stammheim.ch

Informationen